Unfallwagen mit Versicherungsabtretung verkaufen
Kein Risiko, sofort Geld. Wir übernehmen alles. Wie die Versicherungsabtretung funktioniert und warum sie fast immer die bessere Wahl ist.
12 Min. Lesezeit
Was ist eine Versicherungsabtretung?
Juristisch heißt das Zession, auf Französisch cession de créance. Sie übertragen Ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung an uns. Statt wochen- oder monatelang selbst mit der Versicherung zu streiten, geben Sie die Rechte an uns ab. Wir zahlen Ihnen sofort einen vereinbarten Betrag. Den Rest regeln wir. Die Abtretung ist in der EU und in Luxemburg gesetzlich geregelt. Sie ist rechtssicher. In Luxemburg gilt Artikel 1689 ff. des Code Civil Luxembourgeois. Er regelt die Abtretung von Forderungen. Eine Forderung ist abtretbar, wenn sie nicht höchstpersönlich ist. Und wenn sie nicht per Gesetz oder Vertrag ausgeschlossen wurde. Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall fällt nicht unter diese Ausnahmen. Er kann also frei abgetreten werden. Damit das gegenüber der Versicherung wirkt, muss sie nur informiert werden. Das machen wir nach der Abtretung.
Warum ist der Restwert der Versicherung oft zu niedrig?
Versicherungen ermitteln den Restwert über sogenannte Restwertbörsen. Das sind Online-Plattformen. Dort geben Händler Gebote ab, ohne das Fahrzeug gesehen zu haben. Sie bewerten nur Fotos und das Gutachten. Die Gebote fallen deshalb vorsichtig aus. Die Händler rechnen ihre Unsicherheit in den Preis ein. Lokale Faktoren wie die hohe Kaufkraft in Luxemburg spielen selten eine Rolle. Dazu kommt: Restwertbörsen arbeiten im Interesse der Versicherung, nicht im Interesse des Versicherten. Je niedriger der Restwert, desto mehr muss die Versicherung für den Wiederbeschaffungswert zahlen. Ein hoher Restwert bringt der Versicherung also nichts. Wir prüfen das Fahrzeug selbst. Wir kennen den Luxemburger Markt und haben ein Netzwerk quer durch Europa. Unsere Angebote liegen deshalb regelmäßig 10 bis 30 Prozent über dem Gebot der Restwertbörse.
Der Ablauf in 6 Schritten
1. Unfall melden und Gutachten erstellen lassen. Sie haben das gesetzliche Recht, einen eigenen Gutachter zu wählen. Das steht in Artikel 2 des Bureau Luxembourgeois du Tarif. Kein Gutachter der Versicherung muss akzeptiert werden. 2. Melden Sie sich bei uns. Beschreiben Sie den Schaden. Schicken Sie uns das Gutachten und Fotos. Wir melden uns innerhalb weniger Stunden mit einer ersten Einschätzung. 3. Fahrzeug begutachten. Bei uns vor Ort oder wir holen es ab. Im Umkreis von 10 km kostenlos. Weiter weg gegen eine transparente Pauschale. 4. Verbindliches Angebot. Nach der Prüfung machen wir Ihnen ein schriftliches Angebot. Sie haben Zeit, es in Ruhe zu prüfen. 5. Abtretung unterschreiben. Sie übertragen uns die Versicherungsansprüche per Abtretungserklärung. Wir zahlen den vereinbarten Betrag per SEPA-Überweisung, in der Regel am selben Werktag. 6. Wir regeln den Rest. Kommunikation mit der Versicherung, Einreichung des Gutachtens, Durchsetzung der Forderung, SNCA-Abmeldung, alle Formalitäten. Sie müssen ab jetzt nichts mehr tun.
Ihr Vorteil: kein Risiko, sofort Geld
Das ist der Kern. Sie bekommen Ihr Geld sofort. Ob die Versicherung später mehr oder weniger zahlt. Ob sich die Regulierung hinzieht. Ob Streit über den Restwert ausbricht. Alles nicht mehr Ihr Problem. Das Risiko liegt ab der Unterschrift bei uns. Konkret heißt das: keine Telefonate mehr mit dem Sachbearbeiter. Kein Widerspruch gegen niedrige Angebote. Keine Fristen zu überwachen. Keine Gutachten nachzureichen. Sie haben Ihr Geld in der Hand. Sie können sofort einen neuen Wagen kaufen, ohne auf die Regulierung zu warten. Für viele Kunden ist genau das der entscheidende Punkt: Planungssicherheit.
Rechnen wir nach: was es Ihnen bringt
Ein Beispiel. Ein drei Jahre alter Premium-SUV hat einen Auffahrunfall. Schadensumme laut Gutachten: 18.400 Euro. Wiederbeschaffungswert: 35.000 Euro. Restwert laut Restwertbörse: 14.200 Euro. Die Versicherung zahlt dann 35.000 minus 14.200 = 20.800 Euro für die Wiederbeschaffung. Den Restwert von 14.200 Euro deckt das Fahrzeug ab, das Sie behalten. Zusammen sind das 35.000 Euro. Wir prüfen das Fahrzeug selbst und machen ein verbindliches Angebot. Das liegt in der Regel deutlich über dem Restwert der Börse. Der Grund: Wir sehen den echten Zustand und kennen die Wege, das Auto weiter zu verkaufen. Die Differenz kann mehrere tausend Euro betragen. Besonders bei hochwertigen Fahrzeugen. Oder bei Autos mit Sonderausstattung oder starker Nachfrage im Ausland. Wichtig: Die konkrete Differenz hängt vom Einzelfall ab. Holen Sie ein verbindliches Angebot ein, bevor Sie der Restwertbörse zustimmen.
Auch bei Teilschuld möglich
Die Abtretung funktioniert auch, wenn Sie eine Teilschuld tragen. Die Ansprüche werden anteilig abgetreten und anteilig reguliert. Der Kaufpreis für Ihr Fahrzeug bleibt davon unberührt. Sie bekommen immer den vollen Marktpreis, egal wie die Schuld verteilt ist. Bei Teilschuld reden wir mit beiden Versicherungen. Mit Ihrer Kaskoversicherung und mit der gegnerischen Haftpflicht. Wir beraten Sie, welcher Teil über welche Versicherung läuft. Bei 50/50 bekommen wir zum Beispiel die Hälfte der Schadensumme von der Gegenseite. Der Rest läuft über Ihre Kaskoversicherung. Auch diese können Sie auf Wunsch an uns abtreten.
Zeitdruck beim Restwertangebot: lassen Sie sich nicht drängen
Manche Versicherungen setzen kurze Fristen für die Annahme des Angebots. Oft nur zwei bis drei Wochen. Das ist eine Taktik. Sie sollen unter Druck stehen und kein eigenes Gegenangebot einholen. Lassen Sie sich nicht drängen. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, an den Bieter der Restwertbörse zu verkaufen. Das Oberlandesgericht Köln hat in mehreren Urteilen klargestellt: Der Geschädigte darf am allgemeinen Markt einen höheren Preis erzielen. Er muss nicht auf die Restwertbörse verwiesen werden. Diese Rechtsprechung ist auch in Luxemburg anerkannt und wird von den Gerichten entsprechend angewendet. Praktisch heißt das: Holen Sie immer ein eigenes Angebot ein, bevor Sie der Restwertbörse zustimmen. Bei uns bekommen Sie innerhalb eines Tages eine verbindliche Einschätzung.
Für wen eignet sich die Abtretung besonders?
Für alle, die keine Zeit haben, wochenlang mit einer Versicherung zu telefonieren. Für alle, die kein Risiko wollen. Für Grenzgänger mit einem Unfall in Luxemburg. Für Firmen, die einen beschädigten Firmenwagen schnell loswerden wollen. Und für alle, die sofort Geld brauchen, zum Beispiel für einen neuen Wagen. Besonders lohnend wird es bei hochwertigen Fahrzeugen. Bei einem Premium-SUV oder Firmenwagen mit Zeitwert über 20.000 Euro kann die Differenz mehrere tausend Euro ausmachen. Auch bei Autos mit Sonderausstattung, seltenen Konfigurationen oder hoher Nachfrage im Ausland lohnt sich die Abtretung fast immer.
Grenzgänger: Unfall in Luxemburg mit ausländischem Auto
Hier sind wir besonders stark. Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Belgien, die einen Unfall in Luxemburg hatten. In solchen Fällen treffen zwei Rechtssysteme aufeinander. Das luxemburgische Haftpflichtrecht für den Schadensfall. Und das ausländische Versicherungsrecht für Ihren Vertrag. Dazu kommt oft der grüne Versicherungsschein und verschiedene Sprachen. Die Abwicklung ist nicht trivial. Wir machen das regelmäßig. Die Abtretungserklärung stellen wir in beiden Sprachen aus, also zum Beispiel Deutsch und Luxemburgisch. Wir reden mit beiden Versicherungen und wickeln die Schadensumme auf der günstigeren Rechtsgrundlage ab. Für Sie heißt das: ein Ansprechpartner, eine Lösung, sofort Geld.
Was wir nicht machen: offen gesagt
Wir sind ehrlich zu den Grenzen der Abtretung. In manchen Fällen machen wir sie nicht. Wenn der Schadensfall offensichtlich unklar ist. Oder wenn die Versicherung bereits rechtskräftig abgelehnt hat. In solchen Fällen würde das Risiko bei Ihnen liegen. Das wäre nicht fair. Auch wenn die Schuldfrage unklar ist und ein Gerichtsverfahren droht, machen wir die Abtretung nicht. Dann empfehlen wir: Warten Sie das Verfahren ab und melden Sie sich danach wieder. Wir übernehmen auch keine Abtretung bei unklaren Eigentumsverhältnissen. Also bei laufender Finanzierung, ungeklärten Erbschaften oder Mitbesitz. Das Fahrzeug kaufen wir in solchen Situationen trotzdem gerne. Aber als normalen Ankauf ohne Abtretung, zum Restwert. Die Versicherung regeln Sie dann selbst. Wir sagen ehrlich, was geht und was nicht.
Steuerliche Seite: muss ich Steuern zahlen?
Häufige Frage: Muss ich auf die Zahlung Steuern zahlen? Die Antwort ist in den meisten Fällen: nein. Der Verkauf eines privat genutzten Fahrzeugs ist eine Vermögensumschichtung. Nicht einkommensteuerpflichtig. Das gilt auch für die Zahlung aus der Versicherungsabtretung. Sie zählt als Schadenersatz, nicht als Einkommen. Ausnahmen gibt es bei Firmenwagen im Anlagevermögen. Auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen. Hier muss der Verkauf bilanziell behandelt werden. In solchen Fällen sprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. Wir stellen Ihnen alle nötigen Unterlagen zur Verfügung. Dazu gehört eine ausführliche Quittung mit allen Angaben für die Buchhaltung.
Was passiert nach der Abtretung mit meinem Auto?
Nach Abtretung und Übergabe geht Ihr Fahrzeug in die Verwertung. Wie genau, hängt vom Zustand und von der Marktlage ab. Bei reparablen Schäden setzt unser Partner-Netzwerk den Wagen instand und verkauft ihn weiter. Entweder in Luxemburg oder auf anderen europäischen Märkten. Bei Totalschäden werden Ersatzteile ausgebaut und einzeln verkauft. Der Rest geht an eine zertifizierte Verwertungsanlage. Für Sie ist das eigentlich nicht relevant. Ab der Unterschrift gehört das Auto nicht mehr Ihnen. Wir erwähnen es trotzdem, damit Sie wissen, was passiert. Wir arbeiten nur mit zertifizierten Werkstätten und lizenzierten Verwertungsanlagen. Alle erfüllen die europäischen Umwelt- und Sicherheitsstandards.
Rechtsschutz und Anwalt
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt sie bei Fremdverschulden meist die Anwaltskosten. Ein Anwalt ist sinnvoll bei Teilschuld, bei Verletzungen oder wenn die Schuldfrage strittig ist. Bei einfachen Fällen reicht es auch ohne. Das heißt: klare gegnerische Schuld und nur ein Sachschaden am Auto. Ein Anwalt kann aber auch dort helfen, höhere Schadensummen durchzusetzen. Wir arbeiten gern mit Ihrem Anwalt zusammen, falls Sie schon einen haben. Die Abtretung ändert nichts an Ihrer rechtlichen Position. Sie überträgt nur den Geldanspruch auf uns. Wenn Sie keinen Anwalt haben und einen brauchen, vermitteln wir Ihnen einen Kontakt aus unserem Netzwerk.
Die wichtigsten Dokumente für die Abtretung
Damit alles zügig läuft, brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen: 1. Die Zulassungsbescheinigung. Bei deutschen Fahrzeugen Teil I und wenn möglich Teil II. Bei französischen die Carte grise. Bei luxemburgischen alle Teile. 2. Das Unfallgutachten. Am besten von einem eigenen Sachverständigen. Wenn die Versicherung bereits ein Gutachten hat, nehmen wir das auch. 3. Den Unfallbericht oder die polizeiliche Aufnahme, falls vorhanden. Bei Personenschaden oder hohem Sachschaden war in der Regel die Polizei dabei. 4. Die Korrespondenz mit der Versicherung. Vor allem das erste Angebot zum Restwert. Das hilft uns bei der Strategie. 5. Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass. Für die Identifikation bei der Unterschrift. Falls Unterlagen fehlen, fangen wir trotzdem an. Sie können sie später nachreichen. Wichtig ist nur, dass wir zuerst das Fahrzeug sehen und einschätzen können.
Unfall gehabt? Wir übernehmen.
Sofortiges Geld, kein Risiko, keine Verhandlungen mit der Versicherung.
Unfallwagen jetzt bewerten