Welche Schadensfälle wir ankaufen
mirkaafenaerenauto.lu kauft alle Arten von beschädigten Fahrzeugen an: Unfallschäden (Front, Heck, Seite), Motorschäden (Turbolader, Kolben, Steuerkette), Getriebeschäden (DSG, Automatik, Kupplung), Hagel- und Wasserschäden, Brandschäden (sofern die Struktur noch verwertbar ist), Totalschäden nach Gutachten und Diebstahl-Fund-Fahrzeuge. Der Zustand muss nicht schön sein, er muss nur dokumentierbar sein.
Für den Ankauf brauchen wir das Gutachten (entweder Ihres unabhängigen Sachverständigen oder das der Versicherung), die Fahrzeug-Zulassungspapiere, Ihren Ausweis und, falls vorhanden, die Korrespondenz mit der Versicherung. Fehlt etwas, helfen wir beim Nachreichen oder beginnen mit einer vorläufigen Einschätzung, bis die Unterlagen komplett sind.
Nicht jedes Fahrzeug ist sinnvoll abzutreten. Bei offensichtlich unklarer Schuldfrage, bei bereits rechtskräftig abgelehnter Deckung oder bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen (laufende Finanzierung, Erbstreit, Mitbesitz) sagen wir offen nein zur Abtretung. In diesen Fällen kann der Ankauf immer noch als normaler Verkauf zum Restwert laufen, aber ohne Abtretung der Versicherungsansprüche.
So funktioniert die Versicherungsabtretung (Zession)
Die Versicherungsabtretung ist ein rechtsgültiges Instrument, das in Artikel 1689 ff. des Code Civil Luxembourgeois geregelt ist. Der Geschädigte überträgt seine Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung auf einen Dritten (hier: mirkaafenaerenauto.lu), der ab diesem Moment an seiner Stelle mit der Versicherung kommuniziert und die Forderung durchsetzt. Die Abtretung wird der Versicherung per Benachrichtigung wirksam, ab diesem Moment zahlt die Versicherung an mirkaafenaerenauto.lu und nicht mehr an den Geschädigten.
Der Vorteil für Sie: Sie bekommen die vereinbarte Summe sofort, unabhängig davon, wie lange die Regulierung dauert. Ob die Versicherung 14 Tage oder 6 Monate braucht, ob sie den Restwert angreift oder die Schadenhöhe bestreitet, ist ab der Unterschrift nicht mehr Ihr Problem. Sie haben Ihr Geld, Sie können ein Ersatzfahrzeug kaufen, Sie sind raus.
Der Vorteil für uns: Wir verstehen den Prozess, wir haben das Netzwerk für Verwertung oder Reparatur, und wir können die Schadenhöhe durch eigene Gutachten und durch unsere Marktkenntnis oft besser durchsetzen als ein Privatverkäufer im direkten Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Das ist der Grund, warum wir die Abtretung in vielen Fällen zu einem höheren Gesamtpreis als den reinen Restwertbörsen-Wert anbieten können.
Warum der Restwertbörsen-Wert der Versicherung oft zu niedrig ist
Die meisten Versicherungen ermitteln den Restwert Ihres Fahrzeugs über sogenannte Restwertbörsen: Online-Plattformen, auf denen Händler blind Gebote abgeben, basierend auf Fotos und dem Gutachten. Die Gebote fallen oft konservativ aus, weil die bietenden Händler das Fahrzeug nicht persönlich gesehen haben und Unsicherheiten einpreisen. Lokale Marktbedingungen wie die höhere Kaufkraft in Luxemburg oder spezielle Nachfrage in der Großregion werden in diesen Börsen selten berücksichtigt.
Ein weiterer Punkt: Restwertbörsen sind konstruktionsbedingt im Interesse der Versicherung, nicht im Interesse des Versicherten. Je niedriger der festgestellte Restwert, desto höher muss die Versicherung den Wiederbeschaffungswert kompensieren, die Rechnung geht unter dem Strich nicht immer zugunsten des Geschädigten auf. Ein spezialisierter Ankäufer mit lokaler Marktkenntnis und europäischem Verwertungs-Netzwerk kann in vielen Fällen ein besseres Gesamtangebot machen.
Wichtig: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, dem Restwertbörsen-Gebot zuzustimmen. Das Oberlandesgericht Köln hat in mehreren Urteilen festgestellt, dass der Geschädigte auf dem allgemeinen Markt einen höheren Preis erzielen darf und darauf nicht verwiesen werden muss. Diese Rechtsprechung ist in Luxemburg anerkannt. Wer Zeitdruck von der Versicherung bekommt, sollte wissen: 14-Tage-Fristen für die Annahme eines Restwertangebots sind eine Taktik, kein gesetzlicher Zwang.
Grenzgänger-Unfälle: Luxemburg + Deutschland, Frankreich oder Belgien
Eine unserer Spezialitäten: Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Belgien, die einen Unfall in Luxemburg hatten. Hier kommen zwei Versicherungsrechte zusammen, das luxemburgische Haftpflichtrecht für den Schadensfall und das ausländische Versicherungsrecht für Ihren Vertrag. Die Abwicklung ist komplex, weil oft der grüne Versicherungsschein, Übersetzungen und verschiedene Sprachen im Spiel sind.
Wir wickeln diese Fälle regelmäßig ab. Die Abtretungserklärung wird in beiden betroffenen Sprachen ausgestellt. Wir kommunizieren mit beiden Versicherungsgesellschaften und regeln die Schadenshöhe auf der jeweils günstigeren rechtlichen Grundlage. Für den Kunden bedeutet das: ein Ansprechpartner statt zwei, eine einheitliche Lösung, sofortige Zahlung per SEPA-Überweisung.
Besonderheit Belgien: Der Car-Pass ist Pflicht beim Verkauf. Besonderheit Frankreich: Die Carte grise muss mit coupon détachable und certificat de situation administrative vorgelegt werden. Besonderheit Deutschland: Zulassungsbescheinigung Teil I und II werden benötigt, die Abmeldung übernehmen wir per Vollmacht.
Was Sie von mirkaafenaerenauto.lu konkret bekommen
Erstens: eine verbindliche Bewertung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Unterlagen (Gutachten, Fotos, Fahrzeugdaten). Wir geben Ihnen eine klare Zahl, keine Spanne ohne Inhalt.
Zweitens: einen schriftlichen Kaufvertrag mit Abtretungserklärung, der alle Details festhält (Fahrzeug, Zustand, Höhe der Zahlung, Modalitäten der Übergabe). Die Unterschrift erfolgt in der Filiale Bertrange oder Roost, oder auf Wunsch beim Abholtermin vor Ort.
Drittens: die Zahlung per SEPA-Überweisung, in der Regel am selben Werktag nach Vertragsunterschrift. Jehad Issa (Mitgérant und Schatzmeister der MKAA sàrl) verantwortet die Auszahlungen persönlich, ohne Zwischenebenen.
Viertens: die Übernahme der kompletten Versicherungskommunikation. Sie müssen ab der Unterschrift nichts mehr tun: keine Anrufe, keine Fristen, keine Widersprüche. Falls die Versicherung zurückfragt, antwortet mirkaafenaerenauto.lu.
Fünftens: die Abmeldung bei der SNCA oder der ausländischen Zulassungsstelle (KFZ-Stelle Trier/Saarburg, ANTS Frankreich, DIV Belgien), inklusive aller Bestätigungen per Post oder E-Mail.